Wein mit einem Mindestmostgewicht vom 14° KMW und aus einer Weinbauregion. Für Landwein gilt die Hektarhöchstertragsregelung; in der EU als Wein mit geschützter geografischer Angabe bezeichnet.
Wein mit einem Mindestmostgewicht vom 14° KMW und aus einer Weinbauregion. Für Landwein gilt die Hektarhöchstertragsregelung; in der EU als Wein mit geschützter geografischer Angabe bezeichnet.