Qualitätswein ist eine streng geregelte österreichische Weinkategorie, die laut Weingesetz folgende Kriterien erfüllen muss:
• die Trauben müssen aus einem Weinbaugebiet stammen
• das Mostgewicht muss mindestens 15° KMW betragen
• der Hektarhöchstertrag ist mit 9.000 kg bzw. 6.750 l Wein limitiert
• der Alkoholgehalt muss mindestens 9 % vol betragen
• Qualitätswein muss chemisch-analytisch untersucht und durch eine Kostkommission sensorisch geprüft sein
Erkennbar ist österreichischer Qualitätswein an der rot-weiß-roten Banderole und an der staatlichen Prüfnummer am Etikett.